Integration

Jeder Mensch ist ein besonderer Gedanke Gottes.

(Paul Anton de Lagarde)

Die Aufgabe der pädagogischen MitarbeiterInnen ist es, die Individualität und Einmaligkeit eines jeden Kindes zu schützen und zu bewahren. Wir unterstützen jedes Kind darin, ein glückliches und selbstbestimmtes Leben führen zu können, dass es nach seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten gestaltet.


Jedes Kind hat das Recht auf Schutz und Förderung, auf Entwicklung und Entfaltung, auf Erziehung, Bildung, Fürsorge und Betreuung.
Unsere Aufgabe ist es, allen Kindern - unter Berücksichtigung des individuellen Entwicklungsstandes - gleichberechtigt die Beteiligung an der Gemeinschaft zu ermöglichen – ungeachtet der Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, des Geschlechts, einer Behinderung usw. Jedes Kind ist uns gleichermaßen wertvoll. Es ist ein gleichberechtigter Teil unserer Gemeinschaft und bekommt die Förderung und Unterstützung, die es benötigt. So können alle miteinander und voneinander lernen. Hemmschwellen werden abgebaut. Respekt und Toleranz werden zu einer selbstverständlichen Grundhaltung, und die Kinder lernen von klein auf: „Es ist normal, verschieden zu sein“ (Zitat Richard v. Weizsäcker).


Grundsätze für unsere tägliche pädagogische Arbeit:

  • Jedes Kind wird so angenommen, wie es ist.
  • Wir spielen und leben miteinander und lernen voneinander.
  • Wir begegnen uns mit größter Wertschätzung und Akzeptanz
  • Jeder Mensch hat das Recht auf einen glücklichen Tag
  • Wir helfen einander und gehen achtsam mit unserem Nächsten um
  • Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern ist unverzichtbar, um das Kind bestmöglich zu fördern und zu begleiten.

 

Für eine gelingende Integrationsarbeit ist eine kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation der Entwicklung des Kindes unverzichtbar. Sie dient unter anderem als Grundlage für Elterngespräche. So kann das Kind sowohl in der Einrichtung, wie auch zu Hause bestmöglich unterstützt und gefördert werden.

Wichtig für die inklusive Arbeit ist auch eine gute Vernetzung. Wir legen großen Wert auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ärzten, Lehrern, Therapeuten etc.
Zum Wohl des Kindes ist es sehr wünschenswert, dass alle Beteiligten kontinuierlich und vertrauensvoll zusammenarbeiten.


Carola Raak
Lüdinghausen, im Juli 2018


Die 10 Grundrechte (aus der UN-Kinderrechtskonvention)

  •  Das Recht auf Gesundheit
  • Das Recht auf Gleichheit
  •  Das Recht auf Bildung
  •  Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
  •  Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln
  •  Das Recht auf gewaltfreie Erziehung
  •  Das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
  •  Das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
  •  Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
  •  Das Recht auf Betreuung bei Behinderung

 

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